Bescheinigungen
Als Taufpate bzw. -patin benötigen Sie - falls Sie nicht in der Pfarrei des Täuflings wohnen - eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Diese Patenbescheinigung erhalten Sie in Ihrem jeweiligen Wohnpfarramt.
Auszüge aus dem Taufregister, z.B. für eine Trauung, stellt Ihnen die Pfarrei aus, in der Sie getauft wurden.