Aus aktuellem Anlass sprechen sich die unterzeichnenden Mitglieder des Pfarrgemeinderates Siegmündung nachdrücklich für eine Segnung von verbindlichen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare aus.
Die Bibel spricht homosexuelle Praktiken nur an sehr wenigen Stellen an und verurteilt sie durchweg. Bei diesen Textstellen geht es entweder um sexualisierte Gewalt oder prostitutionsähnliche Abhängigkeitsverhältnisse. Derartige Konstellationen lehnen auch wir unbedingt als menschenverachtend ab.
Bei den derzeit diskutierten Segnungen geht es dagegen um stabile gleichgeschlechtliche Partnerschaften erwachsener Menschen auf Augenhöhe. Diese Lebensform ist in der antiken Gesellschaft unbekannt. Daher wird sie in der Bibel auch nicht thematisiert. Das ist heute anders. In unserer modernen Gesellschaft leben gleichgeschlechtlich liebende Christen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen möchten. Dafür erbitten sie Gottes Segen. Entgegen der römischen Glaubenskongregation halten wir es sehr wohl für verletzend und diskriminierend, ihnen diesen Segen zu verweigern!
Laut Aussage der Glaubenskongregation können homosexuelle Menschen nur dann gesegnet werden, wenn sie "den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben". Keinesfalls könne jedoch deren Partnerschaft gesegnet werden. Das zentrale Argument ist die Zeugungsunfähigkeit dieser Beziehungen und eine behauptete drohende Verwechslung mit einer sakramental geschlossenen Ehe zwischen Mann und Frau. Bei der sakramentalen Ehe ist die Zeugungsunfähigkeit dagegen kein Ausschlusskriterium (KKK 1654).
Nach wie vor gelten im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) sämtliche homosexuelle Handlungen als sündhafte "schlimme Abirrung" (KKK 2357-2359). Die Kirche verlangt von homosexuellen Christen eine enthaltsame Lebensweise. Damit missachtet sie, dass Sexualität untrennbar zur Identität einer Person dazugehört.
In manchen kirchlichen Kreisen wird zudem entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse nach wie vor behauptet, Homosexualität sei eine Krankheit und sollte therapiert werden. Diese Annahme findet in der Konversionstherapie immer noch Anwendung, was zu schwerem Leid bei den Betroffenen führt. Seit Juni 2020 gibt es in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.
Die Diskussion über gelebte Homosexualität gehört - wie auch die Diskussion über vor- und außerehelichen Sex, Selbstbefriedigung und Verhütungsmethoden - in das große Themenfeld, das derzeit im Rahmen des Synodalen Weges im Forum „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ diskutiert wird. Wir halten diese Diskussion unter Beachtung der Lebenswirklichkeit heutiger Menschen und der Erkennnisse der Humanwissenschaften für lange überfällig und unerlässlich!
Auch in unseren Gemeinden leben gleichgeschlechtlich liebende Menschen. Gerade in den Gemeinden und dem dörflichen Umfeld ist es nach wie vor schwierig, damit offen umzugehen. Das verursacht massives Leid bei Betroffenen und Angehörigen. Wir wünschen uns, dass unsere Gemeinden zu einem Ort werden, an dem auch gleichgeschlechtlich liebende Menschen willkommen und voll akzeptiert sind!
Dafür setzen wir uns im Pfarrgemeinderat ein:
Monika Bialas | Andrea Lülsdorf |
Hille Döpper | Isabelle Mensch |
Sabine Feldmann-Frevel | Ellen Plümacher |
Dustin Gammisch | Ruth Plum |
Ursula Klein | Vincent Wieland |
Zum Thema Homosexualität und Kirche hier auch das Video-Interview des deutschen Youtubers Nico Abrell mit dem Münchner Pfarrer Wolfgang F. Rothe