Aufgaben der Gremien
So ist der Kirchengemeindeverband (KGV)
- Träger der drei Kindertagesstätten. Auch wenn die Kirchengemeinden weiter Eigentümer der betreffenden Grundstücke sind, fallen Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in die Zuständigkeit des KGV, wobei diese allerdings von den örtlichen Kirchenvorständen vorbereitet bzw. mit ihnen abgestimmt werden. Im Übrigen ist der KGV für alle Kita-Ausstattungsmaßnahmen zuständig und vor allem für das gesamte Personal. Der KGV ist Arbeitgeber (Anstellungsträger).
- Arbeitgeber (Anstellungsträger) für die sog. Folgedienste: Kirchenmusiker/in, Küster/in, Pfarrsekretär/in
- Arbeitgeber (Anstellungsträger) für das eigenfinanzierte Personal der Kirchengemeinden: Reinigungskräfte, Hausmeister, Gärtner
- Träger der drei Pfarrbüros (Organisation und finanzielle Verwaltung, z.B. Anschaffungen)
- zuständig für Aushilfs- und Vertretungskosten (Priester, Organisten, Küster usw.) sowie Fahrt- und Telefonkosten (auch für alle Seelsorger)
- Finanz- und Rechtsträger der pastoralen Kooperation: z.B. Kommunion- und Firm-Katechese, Ehevorbereitung, sonst. Bildungsarbeit
- zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere den Pfarrbrief
- Träger der kath. Bücherei in Rheidt
Die einzelnen Kirchengemeinden sind weiterhin zuständig für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen sowie Verwaltung der Kirchengebäude, Pfarrheime und Pfarrhäuser (Dienstwohnungen), für ihre sonstigen Grundstücke, für die kirchlichen Friedhöfe, für die Verwaltung ihres Vermögens.
Wie die Kirchengemeinden durch die Kirchenvorstände (KV) wird der KGV durch die Verbandsvertretung vertreten. Die Verbandsvertretung besteht aus je zwei von den drei Kirchenvorständen entsandten Mitgliedern sowie dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden.
Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantwortet das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft.
Die Ortsausschüsse sind besondere Sachausschüsse des Pfarrgemeinderats auf der Ebene der Pfarreien. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen des Gesamtkonzepts das kirchliche Leben in ihrer Gemeinde zu entwickeln und zu organisieren.